Dealfront
DSGVO solideFirmendaten aus offiziellen Registern (dt. Handelsregister, AT-Firmenbuch, CH-Register); der DACH-Spezialist als rechtlich saubere Basis.
Privacy-first by design, komplett EU-gehostet.
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Vertrieb ist der KI-Bereich mit dem höchsten Rechtsrisiko im Mittelstand. Eine KI-generierte Lead-Liste ist nicht automatisch ein DSGVO-konformes Versandrecht. Wir bauen deshalb einen kanalbewussten Prozess: Telefon und LinkedIn als tragfähige Erstkontakte, E-Mail erst nach dokumentierter Einwilligung.
Spezialisierte Tools statt eines Alleskönners, mit ehrlicher DSGVO-Einordnung pro Werkzeug.
Firmendaten aus offiziellen Registern (dt. Handelsregister, AT-Firmenbuch, CH-Register); der DACH-Spezialist als rechtlich saubere Basis.
Privacy-first by design, komplett EU-gehostet.
GDPR-fokussierte Kontaktdaten und verifizierte Mobilnummern, abgeglichen gegen Robinson-/Do-Not-Call-Listen inkl. Deutschland.
Berechtigtes Interesse mit LIA/DPIA, ISO 27001/27701, SOC 2 Type II.
Schneller Listenaufbau und Waterfall-Enrichment; eher für US-/Intl-Märkte und zur Anreicherung als für den Erstbezug deutscher Personendaten.
US-Hosting: für DE nur mit AV-Vertrag und Vorsicht.
Schnelle, mit Quellen belegte Firmen-/Personenrecherche für den echten Personalisierungs-Aufhänger.
Personenbezogene Ergebnisse unterliegen der DSGVO; nur vertrieblich Notwendiges speichern.
Lemlist für stark personalisierte E-Mail-Sequenzen, HeyReach für LinkedIn-Outreach über mehrere Accounts.
LinkedIn-Automation verstößt gegen die AGB; Limits beachten. Open-/Click-Tracking für DE-Empfänger deaktivieren.
Aufzeichnung und Transkription von Sales-Calls mit strukturierten Zusammenfassungen.
tl;dv EU-Hosting, Jamie/Memoro Made in Germany. Einwilligung aller Teilnehmer vor der Aufnahme Pflicht.
Von der ersten Eingabe bis zum geprüften Ergebnis: Schritt für Schritt, mit dem jeweils passenden Werkzeug.
Branche, Firmengröße, Region, Tech-Stack und Buying-Trigger als Sparring durchdenken.
Entlang des ICP filtern und in begrenzter Größe exportieren (Datenminimierung, Art. 5 DSGVO).
Firmen-Briefing mit Quellen erstellen: Was ist in den letzten 6 Monaten passiert, ein 'Warum jetzt'-Aufhänger.
Nicht-werbliche LinkedIn-Anfrage oder B2B-Anruf; erste Zeile aus echter Recherche, nicht {{firstName}}.
Im Gespräch explizite E-Mail-Einwilligung einholen und dokumentieren (Datum, Uhrzeit, Umfang).
Rohnotizen in strukturierten Datensatz (nächster Schritt, Entscheider, Einwände) als JSON überführen.
Aus dem Transkript Zusammenfassung, nächste Schritte und Follow-up-Mail ableiten.
Den ICP-Prompt für das eigene Angebot ausfüllen und in ChatGPT/Claude laufen lassen.
Aus der Antwort 10 plausible Zielfirmen je mit Begründung in eine Tabelle schreiben.
Pro Zeile die Spalte 'erlaubter Erstkanal' ausfüllen: Telefon, LinkedIn oder E-Mail (mit Einwilligung)?
Reflexion: Welche Kontakte dürftet ihr in DE per E-Mail anschreiben und welche nur per Telefon oder LinkedIn?
Aus einer Firma mit Recherche-Aufhänger eine personalisierte Erstnachricht erzeugen, deren erste Zeile nicht austauschbar ist.
Du bist B2B-Vertriebsstratege. Hilf mir, mein Ideal Customer Profile zu schärfen.
Mein Angebot: [Kurzbeschreibung].
Bisher beste Kunden: [3 Beispielfirmen + warum sie gut passten].
Erstelle:
1. 3 ICP-Segmente (Branche, Mitarbeiterzahl, Umsatz, Region DACH).
2. Pro Segment 5 'Buying-Trigger' (beobachtbare Ereignisse, die Kaufbereitschaft signalisieren).
3. Pro Segment die konkreten Filter-Kriterien für ein Tool wie Dealfront/Apollo.
Antworte als Tabelle.Nicht das Kleingedruckte zum Schluss, sondern Teil des Workflows: Was ist grün, was braucht Vorsicht, was ist verboten.
Kalt-E-Mail ist in DE auch im B2B ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung unzulässig (UWG § 7 Abs. 2 Nr. 3 = unzumutbare Belästigung). Schon eine unverlangte E-Mail kann eine Abmahnung auslösen (500-5.000 EUR).
Tragfähige Erstkontakte: LinkedIn-Kontaktanfrage (nicht-werblich, außerhalb UWG § 7) und B2B-Telefon bei konkreten Interessens-Anhaltspunkten (mutmaßliche Einwilligung). Eine angenommene LinkedIn-Anfrage ist aber KEINE E-Mail-Einwilligung.
Open-/Click-Tracking gilt nach TDDDG § 25 als einwilligungspflichtig (wie Cookies). Für deutsche Empfänger deaktivieren oder Einwilligung einholen.
Datenbesitz ist nicht Versandrecht: Eine Liste zu besitzen ist keine Rechtsgrundlage für den Versand. Bei nicht selbst erhobenen Daten besteht zudem die Informationspflicht nach Art. 14 DSGVO. CRM und US-Tools nur mit AV-Vertrag (Art. 28) und EU-Datenresidenz.
KI gewinnt im Vertrieb durch Relevanz, nicht durch Volumen: Recherche + Personalisierung schlagen Massenversand.
Schlanker DE-Stack reicht: EU-Datenquelle + LLM + Sequenz/LinkedIn-Tool + EU-Call-Recorder, nicht 12 Tools.
Der Kanal entscheidet über das Recht: Kalt-E-Mail riskant, Telefon/LinkedIn tragfähig, E-Mail erst nach Einwilligung.
Datenbesitz ist nicht Versandrecht, und Open-Tracking ist in DE einwilligungspflichtig.